Verführung
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1976, Sp. 1649
Unter V. versteht man eine äußere Handlung, die ihrer Beschaffenheit nach geeignet ist, einen anderen zur Sünde herauszufordern, u. in eben dieser Absicht gesetzt wird. Während sich beim Ärgernis diese Absicht mit der Handlung mehr äußerl. verbindet, gehört sie zum Wesen der V.shandlung.
Die Nächstenliebe verlangt, den Mitmenschen in seinem sittl. Wert zu fördern. Der Verführer handelt gerade entgegengesetzt.
Wenn er Erfolg hat, tritt für ihn die Pflicht ein, den angerichteten Schaden nach Kräften wiedergutzumachen, hauptsächl. durch gegenteilige Einflußnahme auf den Verführten.
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