Ungeziemender Kult
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 1256 f


Als u. K. (cultus indebitus) wird die Betätigung der Gottesverehrung bezeichnet, wenn Unrichtiges (falscher Kult) od. Sinnloses (überflüssiger Kult) in ihren Dienst gestellt wird (vgl. Thomas v. A., S.Th. 2,2 q.92 a.2).


1. Falsch nennen wir den Kult (cultus falsus), wenn in ihm Unrichtiges (Irrtum, Lüge) enthalten ist, z.B. die Verwendung v. atl. Zeremonien in der Auffassung, der Messias sei noch nicht gekommen; Kult auf häretischer od. schismatischer Grundlage; Kult auf Grund falscher Wunder od. Offenbarungen; die Zurschaustellung falscher Reliquien; die Vortäuschung des Meßopfers durch einen nicht Geweihten (vgl. Ambrosius, Com. in 1 Cor 11,27, PL 17,256; Thomas v. A., S.Th. 2,2 q.93 a.1; CICc 2322). Als Verstoß gegen den wahrhaftigen Gott u. seine Offenbarung ist die bewußte Verwendung v. Unrichtigem im Kult meist schwere Sünde (vgl. Augustinus, De mend. 14,25, PL 40,505; Alfons M. v. Lig., Homo ap., tom. I tract. 4 n.34; Theol. mor. IV 3). Bei geringem Hinausgehen über die Wahrheit läßt es sich denken, daß es ohne jenen vollpersönl. Einsatz geschieht, der zur schweren Sünde erforderl. ist.


2. Überflüssig (cultus superfluus) sind im Kult alle Übungen, die zur Verwirklichung des wesentl. Elements der Gottesverehrung, der inneren Hingabe, nichts beitragen, besonders wenn sie v. der Kirche schon verurteilt wurden (vgl. Thomas v. A., S.Th. 2,2 q.93 a.2; Alfons M. v. Lig., Theol. mor. IV 4). Das Konz. v. Trient (sess. 22) u. der CIC (c.1261 § 1) mahnen die Bischöfe, das Aufkommen solcher Bräuche wachsam zu verhindern. Meistens enthält eine solche Übung nicht eine volle Stellungnahme gegen Gott (läßl. Sünde; vgl. Alfons M.v.Lig. a.a.O.); oft lassen es guter Glaube u. Einfalt dabei überhaupt nicht zur formalen Sünde kommen. Versagen im Gehorsam gegen die Kirche u. Ärgernis können erschwerend hinzutreten.


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