Person
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1969, Sp. 941-943
1. Für den Begriff der P. stellt die Offenbarung verschiedene Elemente bereit: Sie zeigt den Menschen als Bild Gottes, u. zwar jeden Menschen als einmaliges Bild, das nicht untergehen soll (Unsterblichkeit); ferner spricht sie v. der Verantwortung des Menschen für das Werden dieses Bildes, d.h. für die eigene Lebensgestaltung u. das dadurch bestimmte ewige Schicksal (vgl. Pius XII., UG 5403 f 5406 5437 [AAS 1958,271.272 f.692]; Johannes XXIII., PT 10, AAS 1963,259; 2. Vat. Konz., Gaudium et spes 12; Dignitatis humanae 2 9; Paul VI., PP 16, AAS 1967,265). In denkerischer Beschäftigung damit (u. im Bemühen um die Christologie u. die Trinitätslehre) hat die Theologie den Begriff der P. ausgebildet, mit dem sich in der Folge auch die Philosophie mehr u. mehr befaßte.
Die Verantwortung jedes Menschen für die Gestaltung seines Lebens setzt voraus, daß er als einzelner in Selbstand über sein Leben gestaltend verfügen kann. Zur Selbstverfügung gehört das Wissen um das eigene Sein u. die Fähigkeit der Selbstbestimmung (Willensfreiheit). Eben diese Anlage auf den geistigen Selbstbesitz u. damit zusammenhängend auf die Verantwortung (auf das Leben in Wahrheit u. sittl. Ordnung) hin ist dem P.sein wesentl. P. ist also das mit der geistigen Natur ausgestattete selbständige Einzelwesen (Pius XII.: "ein für seine Handlungen verantwortl. Subjekt mit einer Bestimmung, die es erfüllen soll, indem es seinem Gewissen u. Gott treu bleibt", UG 5436; vgl. 5397 [AAS 1958,691 f.269]; Johannes XXIII., PT 9, AAS 1963,259; 2. Vat. Konz., Gaudium et spes 14; Dignitatis humanae 2; Paul VI., PP 15, AAS 1967,265).
Der menschl. P. ist die Aufgabe gesetzt, die in ihrer Natur gegebenen Möglichkeiten selbsttätig zu entwickeln u. so zu ihrer Vollkommenheit zu gelangen. Sie existiert um ihrer Vollkommenheit willen (vgl. Pius XII., UG 5401 [AAS 1958,270 f]; vgl. 2. Vat. Konz., Gaudium et spes 24). Da die geistige Natur auf jegl. Sein hin geöffnet ist, erreicht die menschl. P. nie die restlose, sondern immer nur eine teilweise Verwirklichung der in ihrer Natur angedeuteten Möglichkeiten. Immerhin liegt in dem v. ihr selbst frei zu verwirklichenden einmaligen Eigenwert ihre Würde (vgl. Gaudium et spes 26 f 40 f), die es verbietet, daß die P. jemals bloß als Mittel zum Zweck (eines andern od. der Art od. der Gemeinschaft) eingesetzt wird (vgl. Gaudium et spes 27).
Voll u. ganz erkennt der Mensch aus der Offenbarung seine P.würde: in welcher Weise der liebende Gott ihn zur P. gemacht u. zu welcher im Glauben zu erstrebenden Bestimmung er sein P.sein in Christus berufen hat.
2. Dadurch, daß die P. ihre Natur frei in Besitz nimmt, kommt sie zur erfüllten Wirklichkeit des P.seins (= Existenz), wird sie zur Persönlichkeit. Als solche bezeichnen wir eben die eigentüml. Verwirklichung des Menschseins, die eine P. durch schöpferische Selbstgestaltung erreicht (vgl. Pius XII., UG 5400 [AAS 1958, 270]). Obwohl der Mensch in seiner Selbstentfaltung frei tätig sein kann, ist es doch nicht einfach seinem Belieben anheimgestellt, in welche Richtung er diese Tätigkeit lenkt. Vielmehr ist ihm in den Grundgegebenheiten seiner Natur u. des Heilsgeschehens ein Sollen gezeigt (Sittl. Ordnung), durch dessen Befolgung er zur ethischen Persönlichkeit wird, auf die hin er angelegt ist (vgl. Pius XII., UG 5404 [AAS 1958, 271 f]).
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