Lüge
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1976, Sp. 1003-1012


I. Die Begriffsbestimmung der L. begegnet gewissen Schwierigkeiten (vgl. Augustinus, De mend. 1,1; CSEL 41, 413).


1. Wer anderes sagt, als er für richtig hält, lügt.


a) Nicht jede Aussage, die dem wirkl. Sachverhalt widerspricht (materiale Falschheit), ist L.; dem Redenden kann ein Irrtum unterlaufen. Wenn er dagegen den Willen hat, Falsches zu sagen (formale Falschheit), lügt er, selbst wenn das Gesagte ohne sein Wissen wahr ist; da er die Aussage als falsch will, hat sie für ihn den Charakter der falschen Aussage (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.110 a.1). Im Griechischen wird durch den Stamm pseud in erster Linie bezeichnet, daß etwas objektiv Falsches gesagt wird, u. wird nicht genügend zw. Irrtum u. L. unterschieden. Im lat. Sprachbereich arbeitete Augustinus den Unterschied zw. Irrtum u. L. klar herraus (De mend. 3,3; 4,3; CSEL 41,414 f.419; Serm. 133,4; Ench. 6,18; PL 38,739; 40,240).

In der formalen Falschheit ist immer eine gewisse Täuschungsabsicht eingeschlossen: Der Redende erkennt, daß seine Aussage zum Täuschen geeignet ist, u. macht sie trotzdem (vgl. Thomas v. Aq., Sent. 3 d.38 a.1 ad ult.).


b) Nur dort kann L. geschehen, wo ein wirkl. Reden stattfindet, d.h. ein solches Sprechen, von dem der Hörer vernünftigerweise annehmen muß, der Sprechende wolle ihm dadurch seine Überzeugung mitteilen (formales Reden).

Diese Überzeugung gewinnt der Hörer schon durch die bloße Tatsache des Sprechens, falls ihm nicht irgendein Anzeichen das Gegenteil verrät.

Wenn jedoch die Mitteilungsfunktion der Sprache als ausgeschaltet erscheint (durch eine Zusatzbemerkung od. durch die Umstände, z.B. beim Schauspieler auf der Bühne; in der sog. Scherz-L., die sich aus den Umständen als solche erkennen läßt; in den merkl. Übbertreibungen der Reklame), handelt es sich nicht mehr um formales Reden. Durch nichtmitteilendes Reden kann keine L. begründet werden.


c) So kann man die L. als Reden, das zur Überzeugung in Widerspruch steht, bezeichnen (locutio contra mentem). Formales Reden u. formale Falschheit sind dafür wesentl.

Wegen des Mangels der Mitteilungsfunktion scheidet die echte Mehrdeutigkeit aus dem Bereich der L. aus.

Wenn zum Begriff der L. das mitteilende Sprechen gehört, gibt es keine Selbst-L. im eigentl. Sinn. Wohl aber kann man sich derart selbst belügen, daß man ein an die Schwelle des Bewußtseins gelangtes Wissen, das einer Neigung widerspricht, zurückdrängt u. an seine Stelle eine mit der Neigung übereinstimmende Annahme setzt; so verstößt man nicht gegen die Wahrhaftigkeit im Verkehr mit den Mitmenschen, sondern gegen die Gehorsamspflicht gegenüber dem Gewissen.

Sog. L.en von Kleinkindern sind vielfach keine wirkl. L.en, weil die Kinder entsprechender Erkenntnis noch nicht fähig sind od. ihre Erkenntnis nicht richtig ausdrücken können. Auch Psychopathen lügen häufig nur im uneigentl. Sinn, da sie die Unwahrheiten, die sie vorbringen, für wahr halten; oft sind sie aber auch in Versuchung, ihre Mängel durch eigentl. L.en zu verdecken.


2. Den Begriff der L. entstellt man, wenn man in ihn über das formale Sprechen u. die formale Falschheit (mit der darin enthaltenen Täuschungsabsicht) hinaus ein zusätzl. Element (meist in bestimmter Zweckrichtung) hineinträgt.


a) Ein solches fremdes Element ist das Gelingen der Täuschung. Für die L. als sittl. Handlung kommt es wesentl. auf das Wollen an. Der Sprechende lügt schon, wenn er mitteilend etwas sagt, was er für falsch hält; nicht erst, wenn der Zuhörer die Unwahrheit glaubt. Durch das Gelingen der Täuschung wird nur die Ausführung vollendet.


b) Ebenso entstellt den Begriff der L., wer unter ihr nur jenes formal falsche Reden verstehen will, durch das ungerechter Schaden angerichtet wird (Luther, Opp. lat. exeget. 5,18; Briefe, Ausgabe W.A.L. de Wette, 4,156). Schädigung des Mitmenschen richtet sich gegen die Gerechtigkeit, L. gegen die Wahrhaftigkeit; diese unterscheidet sich von der Gerechtigkeit, daher auch die L. von der Rechtsverletzung. Schon Augustinus weist darauf hin, daß wissentl. falsche Rede L. ist, auch wenn durch sie niemand geschädigt wird (Qq.in Hept. III 68; PL 34,707).


c) Jede formal falsche Rede (falsiloquium) ist also L. (mendacium), nicht nur jene, durch die ein Recht des Hörers, die Wahrheit zu erfahren, verletzt wird (derartige Rechtsverletzung wollen H. Grotius, De iure belli et pacis III 1 § 11,1; S. Pufendorf, De iure naturae et gentium IV 1 § 9, zum Begriffselement der L. machen; in jüngerer Zeit wieder M. Laros). L. (gegen Wahrhaftigkeit) u. Rechtsverletzung (gegen Gerechtigkeit) sind aber zweierlei.


3. Da man nicht nur durch Worte, sondern auch durch Zeichen anderen etwas mitteilen kann, ist L. auch in solchen Zeichen mögl. (vgl. Thomas v. Aq., Sent. 3 d.38 a.2; S.Th. 2,2 q.111 a.1).


a) L. in Ausdruckshandlungen wird Verstellung (simulatio) genannt. Wer durch Ausdruckshandlungen etwas bezeichnet, was nicht in ihm ist, lügt; ähnl. aber, wie nicht jedes Nichtkundtun eines Wissens durch das Wort L. ist, muß es nicht L. sein, wenn jemand es unterläßt, durch sein Verhalten auszudrücken, was in ihm ist (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.111 a.1).


b) Vortäuschung guter Haltungen (Tugend) wird Heuchelei (hypocrisis) genannt (vgl. Gregor d. Gr., Moral. XXXI 13; PL 76,587; Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.111 a.2 ad 1). Wieder ist zu beachten, daß niemand verpflichtet ist, seinen inneren Zustand allg. zur Schau zu stellen. Nur jener heuchelt, dessen äußeres Gehaben seinen innerl. frei gehegten Gesinnungen, Gedanken, Absichten widerspricht; unfreiwillige innere Widerstände gegen das Gute braucht niemand nach außen zu bekunden.


II. L. ist sittl. Fehlverhalten.


1. Als solches wird sie durch natürl. Einsicht erkannt.


a) Das menschl. Zusammenleben kann nicht ohne gegenseitiges Vertrauen gedeihen. Nichts aber ist sosehr geeignet, das Vertrauen zu zerstören, wie die L. (vgl. Augustinus, De mend. 8,11; Contra mend. 4,7; 19,38; CSEL 41,429 f.479.522 f). Damit verstößt die L. auch gegen die Natur des Menschen, die auf die Gemeinschaft hingeordnet ist, u. gegen den natürl. Sinn der Sprache, in erster Linie der Wahrheitsmitteilung zu dienen. Ferner gibt jede L., auch die gutgemeinte, ein falsches Bild der Wirklichkeit u. enthält etwas Kränkendes für den Belogenen, der sich entwürdigt fühlt, wenn er entdeckt, daß er getäuscht wurde. L. ist daher kaum mit echter Nächstenliebe in Einklang zu bringen.


b) Man kann fragen, ob jede L. tatsächl. die Gemeinschaft schädigt. Wenn dennoch niemand einer L. geziehen werden will u. jeder sich schämt, falls er bei einer L. ertappt wird, muß es für deren Ablehnung noch treffendere Gründe geben. Sie liegen darin, daß die L. Persönlichkeitswerte zerstört.

Die Mißgestalt der L. besteht im Verlust der Taubeneinfalt (Mt 10,16), im Widerspruch zw. Überzeugung u. Ausdruck, in der Zwiespältigkeit des Lügners, im Angebrochen- u. Schadhaftsein seiner Persönlichkeit. So schädigt der Lügner mehr sich selbst als den Belogenen (vgl. Augustinus, Ench. 5,17; PL 40,240; De mend. 11,13; 21,42; CSEL 41,437.464).

Der durch die L. angebrochene Mensch verfällt leicht auch anderen Fehlern: verkehrter Selbstliebe, Feigheit, neuen L.en, Trotz, Selbsttäuschung. Dem Psychologen ist die nachteilige Wirkung der L. auf die Persönlichkeit des Menschen wohlbekannt. Die Pädagogen wenden sich fast ausnahmslos entschieden gegen sie.


2. Die Offenbarung verurteilt die L. ohne Einschränkung u. vertieft die Begründung dafür.


a) Das AT verbietet sie nicht nur vor Gericht (Ex 20,16; 32,1; Dtn 5,2), sondern schärft allg. ein: "Ihr sollt nicht lügen u. nicht einander betrügen" (Lev 19,11). "Es mißfalle dir, irgendeine L. zu sagen, denn aus ihr kann nichts Gutes hervorgehen" (Sir 7,13). "Ein Greuel vor Jahwe sind Lippen der L." (Spr 12,22).


b) Vom NT wird die Verwerflichkeit jeder L. vorausgesetzt (vgl. Jak 3,14). Jesus hält sich nicht damit auf, die L. in ihren verschiedenen Formen zu bekämpfen. Er stellt vielmehr das leuchtende Vorbild voller Wahrhaftigkeit (vgl. II 2 b) hin u. fordert die Einfalt, die Einheit des Menschen in Sein u. Wirken (Mt 5,37; 10,16). Wer lügt, widerspricht dieser Forderung u. ist zwiespältig. Die L. bringt den Menschen in Widerspruch zu Gott, der Einheit u. Wahrheit ist; sie zerstört jenen Zug der Gottebenbildlichkeit, der den einheitl. durchformten (wahrhaftigen) Menschen mit dem widerspruchslosen Gott verbindet; sie ist widergöttl., teuflisch. Der Teufel "war ein Menschenmörder von Anbeginn u. steht nicht in der Wahrheit, weil Wahrheit in ihm nicht ist. Wenn er die L. redet, dann redet er aus seinem Eigenen, weil er ein Lügner ist u. der Vater der L." (Joh 8,44).

Im besonderen verträgt sich die L. nicht mit der Zugehörigkeit des Christen zu Christus, der die Wahrheit ist. "Belügt euch nicht gegenseitig. Ihr habt doch den alten Menschen samt seinem ganzen Tun ausgezogen u. habt den neuen Menschen angezogen, der erneuert ist zur vollen Erkenntnis nach dem Bild seines Schöpfers" (Kol 3,9 f). "Legt darum die L. ab u. redet die Wahrheit, ein jeder zu seinem Nächsten; denn wir sind Glieder untereinander" (Eph 4,25).


c) Schwierigkeiten erwachsen daraus, daß die Hl. Schrift nicht nur von gottlosen Menschen, sondern auch von Personen, die in der Heilsgeschichte eine gute Rolle spielen u. in hohem Ansehen stehen, anscheinende L.n berichtet: von Sara (Gen 18,15), Abraham (Gen 12,11-13; 20,2; 22,5;), Isaak (Gen 26,7), Jakob (Gen 26,19), den Hebammen in Ägypten (Ex 1,19), Rahab (Jos 2,4 f), David (1 Sam 21,3.14; 2 Sam 15,34; 16,16 f), Jehu (2 Kor 10,19 f), Jeremias (Jer 38,24-27), Judit (Jdt 11,5-19), Ester (Est 2,10). Die Kirchenväter haben sich gemüht, die Patriarchen des AT durch allegorische Auslegung vom Vorwurf der L. reinzuwaschen ("Non est mendacium, sed mysterium", Augustinus, Contra mend. 10,24; CSEL 41,499). Eher ist die Lösung aber in der Erkenntnis zu suchen, daß Gott auch aus den nicht zu billigenden Taten dieser Menschen noch Gutes herausholen konnte (vgl. ebd. 14,29; CSEL 41,510). Manche angebl. L.n stellen sich überdies bei näherem Zusehen als nicht wirkl. L.n heraus. "Wenn uns daher aus der Hl. Schrift Beispiele der L. vorgelegt werden, sind es entweder nicht L.n, sondern werden nur dafür gehalten, da sie nicht verstanden werden, od. wenn es L.n sind, sind sie nicht nachzuahmen, weil sie nicht gerecht sein können" (ebd. 21,41; ähnl. 15,31; 17,35; CSEL 41,527 f.512.518).

Wenn man meint, Jesus selbst habe manchmal Unwahres gesagt (gegenüber der blutflüssigen Frau habe er sich unwissend gestellt, Lk 8,45; gegenüber seinen Verwandten habe er nur so getan, als ob er nicht nach Jerusalem ziehen wolle, Joh 7,2-10; u. gegenüber den Emmausjüngern, als ob er weitergehen wolle, Lk 24,28), daher könne nicht jede bewußt unwahre Rede verwerfl. sein, läßt sich zeigen, daß in all diesen Fällen das Verhalten Jesu einen wahren Sinn enthält.


3. Bei den christl. Schriftstellern zittern zunächst die Schwankungen der heidnischen Welt in der sittl. Beurteilung der L. noch etwas nach. Es fehlt aber, bes. unter den Lateinern, vom Anfang an nicht an Stimmen, die sich eindeutig gegen jede L. wenden. Vollkommene Sicherheit wird mit Augustinus (De mendacio, Contra mendacium) erreicht. Für ihn steht die Verwerflichkeit jeder L. fest (De mend. 21,42; Contra mend. 1,1; 3,4; 15,31; CSEL 41,465.471.474.511 f; Ench. 6,18.22; PL 40,240.243). Die Lehrunsicherheit beginnt erst wieder mit Luther, der die Nutz-L., die niemandem an seinem berechtigten Interesse schadet, für sündenfrei erklärt (Weimarer Ausg. I 510 f).


4. Nicht jede L. wiegt gleich schwer.


a) Der Mensch wendet sich nicht durch jede L. vollpersonal gegen Gott.

Die Minderung des personalen Einsatzes kann nicht nur durch Trübung des Bewußtseins od. Hemmung des Willens verursacht sein, sondern auch durch den geringfügigen Inhalt, der den Menschen nicht in seiner ganzen Entscheidungskraft beansprucht. Jede L. bringt einen Zwiespalt in den Menschen, aber der Zwiesplat kann verschieden tief reichen; es gibt kleine L.n, die die Einheitlichkeit des Menschen im ganzen unangetastet lassen. Ebenso ist jede L. geeignet, dem Menschen ein falsches Bild von der Wirklichkeit zu geben, das für das Zusammenleben notwendige Vertrauen zu zerstören, die Sprache ihres Wertes als Mitteilungsmittels zu berauben; aber nicht jede L. bringt den Hörer um einen bedeutungsvollen Teil der Wahrheit, u. trotz vieler L., ist das zum Zusammenleben notwendige Vertrauen im großen u. ganzen nicht verloren u. ist die Sprache zur Mitteilung noch immer brauchbar.


b) Zweifellos verletzen manche L.n das sittl. Gesetz (der Liebe) derart schwer, daß der Mensch, der sie wissend u. frei entscheidend begeht, in einen wesentl. Gegensatz zu Gott tritt (schwere Sünde).

b 1) Allg. gilt dies von den L.n, die ihrem Inhalt nach den Mitmenschen in einen verheerenden Irrtum führen u. dadurch schwer schädigen (z.B. in Fragen der rel. Lebensformung; vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.110 a.4). Bei näherem Zusehen läßt sich feststellen, daß solche L.n nicht nur gegen die Wahrhaftigkeit, sondern auch gegen andere Tugenden, vor allem gegen Nächstenliebe u. Gerechtigkeit, verstoßen u. gerade dadurch ihre Schwere erhalten.

b 2) Erschwert kann die L. auch durch die Umstände werden, unter denen sie gesagt wird. Wenn z.B. eine Person lügt, die dadurch schweres Ärgernis gibt od. ihre Berufspflicht, für die Wahrheit einzutreten (Forscher, Lehrer) verletzt, bekommt ihre L. schweres Gewicht (an Ananias u. Saphira wird die L. so schwer bestraft, weil in der gegebenen Situation durch sie der Wahrhaftigkeit der jungen christl. Gemeinde schwere Gefahr droht; Apg 5,1-11).

b 3 ) Für das Schuldigwerden des Lügners kommt es schließl. sehr auf den Zweck an, zu dem er lügt.

Die Schaden-L. (m. perniciosum), die der bewußten Absicht entspringt, den Mitmenschen an irgendeinem Gut zu schädigen, kann den Lügner in schwere Schuld bringen.

Anders steht es mit der Dienst-L. (m. officiosum), durch die jemand für sich od. für andere einen Vorteil erreichen will. Eine ihrer Arten ist die Not-L., durch die man von sich od. anderen einen Schaden abwenden will. Die gute Absicht hebt jedoch die Verwerflichkeit auch solcher L.n nicht auf (der gute Zweck heiligt nicht das böse Mittel). Auch diese L.n können also nicht gebilligt werden, wenn man auch zugeben kann, daß sie den Lügner weit weniger schuldig machen als die Schaden-L. (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.110 a.2). Manche Berufe sind besonderen Gefahren der Dienst-L. ausgesetzt (Wirtschaftstreibende, Journalisten, Diplomaten, Politiker; "edle L.n" von Ärzten, Juristen); es ist klar, daß auch ihnen keine Ausnahme vom sittl. Gesetz zugestanden werde n kann (vgl. Pius XII., UG 2243).

Daß der Prahler, der es aus ungezügeltem Ehrverlangen mit der Wahrheit nicht genau nimmt, verwerfl. handelt, versteht sich von selbst (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.112 a.1).

Aber auch das Vorgehen dessen kann nicht gebilligt werden, der sich aus Demut auf Kosten der Wahrheit verkleinert ("Ironie", Aristoteles, Nik. Eth. IV 13,1127 b; Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.113 a. 1).


5. Da Verstellung u. Heuchelei unter den Begriff der L. fallen, trifft auch sie das sittl. Urteil über die L. (vgl. Thomas v. Aq., S.Th. q.111 a.1; a.3; a.4 contr.). "Wehe aber euch, Schriftgelehrte u. Pharisäer, ihr Heuchler" (Mt 23,13-15.23.25.27.29; vgl. 5,20; 6,1-18). "Du sollst jede Heuchelei hassen!" (Barn. 19,2; Didache 4,11).


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