Feiertag
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 378 f


Zum Sonntag als Tag des Gemeinschaftsgottesdienstes kommen für den Christen F.e einerseits zur dankbaren Erinnerung an die Geheimnisse der Erlösung u. zur Heiligenverehrung, anderseits zur Selbstheiligung durch Gnade in der Nachfolge Christi u. der Heiligen (vgl. Cat. Rom. III 4,19). Im Lauf der Jh.e war die Zahl der Feiertage derart angewachsen, daß ihre Einschränkung verlangt u. wiederholt gewährt wurde (Urban VIII. 1632, Pius X. 1911).

Heute gibt es außer den Sonntagen nur 10 allg. gebotene F.e, die wie die Sonntage zu halten sind: als Feste des Herrn Weihnachten, dessen Oktavtag, Erscheinung des Herrn, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam; als Muttergottesfeste Unbefleckte Empfängnis u. Mariä Himmelfahrt; als Heiligenfeste die des hl. Josef, der Apostel Petrus u. Paulus u. Allerheiligen. Die Feste der Patrone fallen nicht unter das F.sgebot; die Ortsordinarien können ihre Feier auf den nächsten Sonntag verschieben. Wenn einer dieser gebotenen F.e bei Einführung des CIC (1917) irgendwo rechtmäßig abgeschafft od. verschoben war, soll nichts ohne Einvernehmen mit dem Apost. Stuhl daran geändert werden (c. 1247). Wenn aber irgendwo mehr F.e als die aufgezählten gehalten wurden, gelten sie nicht mehr (Kodexkommission 17.2.1918, AAS 1918, 170).


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