Dekalog
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 189 f


Als D. bezeichnet man die zehn Gebote (Ex 34,28; Dtn 4,13; 10,4), die als Kern des atl. Bundesgesetzes v. Gott dem Volk Israel verkündet (Ex 20,2-17; Dtn 5,6-21) u. durch des Moses Vermittlung auf zwei Steintafeln übergeben wurden (Ex 24,12; 32,15-19; 34,1.27-29; Dtn 4,13; 5,22; 9,11; 10,1-5). Wenn sie auch in ihrer Formulierung den geschichtl.-soziologischen Gegebenheiten der unmittelbaren Empfänger angepaßt sind, enthalten sie doch wesentliche Forderungen des natürl. Sittengesetzes (die nächsten Folgerungen aus den obersten natürl.-sittl. Grundsätzen), die von Jesus anerkannt u. in ihrer Sinntiefe aufgezeigt werden (Mt 5,17.21-26; 19,17-19; 22,40) u. auch für den Christen gelten (D 1569 [829]).

Der Versuch, das System der christlichen Sittlichkeitslehre auf dem D. aufzubauen, begegnet berechtigten Bedenken: Die zehn Gebote sind als solche dem AT entnommen, wenn sie auch im NT ihre Kraft nicht verloren haben. Ferner umfassen sie in ihrer Knappheit bei weitem nicht den gesamten Bereich des sittl. Lebens, so daß sich viele Fragen nur gezwungen unter einem v. ihnen (u. nur unter deren Umformung) unterbringen lassen.


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