Bilder, heilige
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1969, Sp. 111-114
1. Die christl. Verehrung h.r B. gilt nicht ihnen selbst, sondern den dargestellten Personen ("cultus relativus personae", CICc. 1255 § 2; vgl. Thomas v. A., S. Th. 3 q.25 a.3). Die Kirche hat das öfteren darauf hingewiesen (D 600 1823 [302 986]). Entweder ist Gott selbst in den B.n dargestellt u. wird in ihnen geehrt, od. er wird in den Heiligen geehrt, die die B. zeigen; auf jeden Fall ist die richtige Verehrung h.r B. mittelbare Gottesverehrung. Gott selbst ist zwar seiner geistigen Natur nach nicht darstellbar; so gibt es weder im AT noch im Islam B. Gottes; auch in den primitivsten Kulturen werden in der Regel keine B. des höchsten Wesens angefertigt. Immerhin wendet das AT eine Menge analoger bildlicher Ausdrücke auf Gott an. Man darf es daher der Kunst nicht verargen, wenn sie sich davon zu bildl. Darstellungen Gottes anregen läßt. Wenn diese B. entsprechenden geistigen Gehalt haben u. wenn ihre Beschauer nicht gänzl. unwissend sind, werden durch sie kaum falsche Auffassungen genährt. Freil. eignen sich der inkarnierte Gottessohn u. die Heiligen als Geist-Leib-Wesen besser zur bildl. Darstellung.
2. Die Berechtigung der B.verehrung begründet sich v. der geist-leibl. Natur des Menschen her. Der Weg unserer Erkenntnis geht v. den Sinnen zum Geistigen. So können uns auch die B. zu geistigen Akten der Verehrung anregen (vgl. Thomas v. A., S. Th. 2,2 q.94 a.2 ad 1; D 601 1824 [302 987]). Wegen dieser guten Wirkung gab es B. Christi u. der Heiligen in der Kirche vom Anfang an; das 2. Konz. v. Nicäa (787) beruft sich für die B.verehrung auf die Überlieferung der Kirche (D 600-602 [302 f]).
Manche Übertreibungen mögen eine Mitschuld an den B.stürmen des 8. u. 9. Jh.s im Osten u. der Reformation (bes. durch Zwingli u. Calvin) im Westen tragen. Gegenüber der radikalen Verwerfung h.r B. hat die Kirche die B.verehrung grundsätzl. verteidigt (2. Konz. v. Nicäa; 4. Konz.v. Konstantinopel 869/70; Konzil v. Trient 1563; D 605 653-656 1824 1867 2218 [306 337 987 998 1238]; 2. Vat. Konz., Lumen gentium 67). "Der Brauch, in den Kirchen den Gläubigen h. B. zur Verehrung darzubieten, wird nicht angetastet" (2. Vat. Konz., Sacrosanctum Concilium 125; vgl. 111).
Zu Unrecht beruft man sich gegen die B.verehrung auf den Dekalog: "Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, kein Abbild v. dem, was im Himmel droben od. unten auf der Erde od. im Wasser od. unter der Erde ist. Du sollst dich nicht vor diesen B.n niederwerfen u. sie nicht verehren. Denn ich, Jahwe, bin ein eifernder Gott" (Ex 20,4 f; vgl. Dt 5,8 f). Das Verbot betrifft B., denen eine selbständige Bedeutung beigemessen wird, nicht aber jene, in denen Gott geehrt wird.
Im übrigen ist das Bestreben der Kirche weniger darauf gerichtet, zur B.verehrung zu drängen, als darauf, alles Ungehörige v. ihr fernzuhalten. B. sollen in den Gotteshäusern "in mäßiger Zahl u. rechter Ordnung aufgestellt werden, damit sie nicht die Verwunderung der Gläubigen erregen u. einer weniger gesunden Frömmigkeit Vorschub leisten" (2. Vat. Konz., Sacrosanctum Concilium 124); immer schon war es ein Anliegen der Kirche, daß die B. in Gotteshäusern nicht entgegen ihrem Sinn zu falschen Auffassungen im Glauben od. zur Sünde Anlaß bieten (Konz. v. Trient, D 1825 [988]), worüber die Bischöfe wachen sollen (CICc. 1279; 2. Vat. Konz., a.a.O.). Im besonderen will die Kirche (durch Alter, Kunstwert od. Ansehen beim Volk) kostbare Bilder schützen (c. 1280; c. 1281 § 1).
3. Abzulehnen ist die Verehrung v. B.n, wenn sie Personen, die nicht verehrt werden dürfen, od. den B.n in sich, als hätten sie eine magische Kraft, gilt. "Der Heiden Götter sind Silber u. Gold, gebildet v. Menschenhand. Sie haben einen Mund u. können nicht reden, sie haben Augen u. sehen nicht. Sie haben Ohren u. können nicht hören, in ihrem Mund ist kein Odem" (Ps 134 [135], 15-17). Das Konzil von Trient erklärt eindeutig, die B. Christi, Mariens u. der übrigen Heiligen dürften nicht wegen einer ihnen zukommenden Göttlichkeit od. Kraft od. im Vertrauen auf sie selbst verehrt werden, sondern um der Ehrung der dargestellten Personen willen (D 1823 [986]). Auch Gnadenbildern an Wallfahrtsorten ist nicht eine eigene Kraft zuzuschreiben; vielmehr ist die Güte Gottes zu ehren, die sich ihrer zum Spenden v. Wohltaten bedienen will. Ihre durchgängige Ablehnung jedoch entspringt einer Verkennung der Tatsache, daß Gott in seinem Gnadenwalten vielfach auf unsere geist-leibl. Natur Rücksicht nimmt (vgl. D 2670 [1570]).
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