Erste Sitzungsperiode
Schon die ersten Sitzungen – genannt allgemeine Kongregationen (Zusammenkünfte) – deuteten darauf hin...
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Zweite Sitzungsperiode
Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen..
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Drittte/Vierte Sitzungsperiode
Das Konzil geriet in eine Krise, als die Sitzung, in welcher der Beschluss gefasst werden sollte ...
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Das Zweite Vatikanische Konzil
Eröffnung und Verlauf
Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Prozession zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom der Vatikanstadt ein. Dabei trug Johannes XXIII. nicht die päpstliche Tiara als Zeichen der Macht, sondern eine seiner päpstlichen Mitren, und demonstrierte sich somit als Hirte, und nicht als Herrscher.
Auch nutzte er den päpstlichen Tragesessel nur auf dem Petersplatz, um besser gesehen werden zu können. In der Peterskirche ließ er anhalten, stieg herab und ging den Rest zu Fuß.
Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Innere des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 Meter lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde. Der Verhandlungsverlauf des Konzils ist in vier Sitzungsperioden zu gliedern.
Erste Sitzungsperiode
Schon die ersten Sitzungen – genannt allgemeine Kongregationen (Zusammenkünfte) – deuteten darauf hin, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen musste. Die Kurie wollte das Konzil maßgeblich bestimmen und versuchte, auf die Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung entscheidenden Einfluss zu nehmen. Erste „Nagelprobe“ war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962.
Die zehn Konzilskommissionen entsprachen in Zahl und Aufgabenbereich den zehn Vorbereitungskommissionen. Sie hatten die Aufgabe, die Ergebnisse der Beratungen über die Schemata in der Generalversammlung einzuarbeiten und das überarbeitete Schema dann erneut der Generalversammlung vorzulegen. Die Kommissionen sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsvätern gewählt, die übrigen acht durch den Papst ernannt werden sollten. Das Generalsekretariat des Konzils ließ zu den Wahlzetteln Listen austeilen, auf denen 16 Namen von Konzilsvätern verzeichnet waren, die schon der entsprechenden Vorbereitungskommission angehört hatten. Diese aber waren demnach Kandidaten der Kurie. Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich genauer mit den Kandidaten auf der Liste befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, ergriffen die Kardinäle Achille Liénart und Josef Frings das Wort und setzten im Namen der Konzilsväter deren Vorstellungen durch. Die Wahl wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als „das Konzil“ verstanden und sich nicht den Vorschlägen der Kurie fügen wollten.
Nach der Vertagung wurden vor allem von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik, die Papst Johannes XXIII., bereits schwer krank, billigte. Die entstandene Dynamik war jedoch zunächst noch nicht auf ein klares Ziel ausgerichtet. Auch diese Zielbestimmung hatte der Papst dem Konzil überlassen, das hiermit jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., schlug in einem elfseitigen Brief an den Papst die Konzeption der doppelten Thematik der Kirche ad intra und ad extra vor. Er plädierte nach außen für eine Ausweitung des vom Papst selbst initiierten ökumenischen Dialogs, nach innen für eine Befassung mit dem Wesen der Kirche und ihrer Reform sowie die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Das Konzil nahm diese bereits vom belgischen Kardinal Leo Josef Suenens unter Bezugnahme auf eine Papstansprache vom 11. September 1962 vorformulierten Gedanken mit großer Zustimmung an, was für das von Ottaviani vertretene Hl. Offizium einen ersten „Machtverlust“ bedeutete. Die Richtung des Konzils war damit vorgegeben. Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.
Zweite Sitzungsperiode
Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Papst Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger des inzwischen verstorbenen Johannes XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter vom Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt (vgl. Coetus Internationalis Patrum). Das Konzil diskutierte unter anderem, welche Rolle den Bischöfen in Zukunft zukommen solle. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft, wenn auch nicht an Stelle eines Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem Primat des Papstes, der ja ebenfalls zuerst Bischof ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit (Kollegialität, Kirche als communio) versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer historisch gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Josef Frings – eine der prägendsten Figuren des gesamten Konzils – protestierte gegen eine Kampagne konservativer Kräfte und wandte sich schließlich gegen die Institution des Hl. Offiziums und seines Sekretärs, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege ein Verhalten an den Tag, das nicht dem geistigen und geistlichen Rang von Bischöfen und Theologen entspreche. Man muss daran erinnern, dass das Offizium nach Aktenlage entschied, ohne Verfahrensgarantien und seine Entscheidungen nicht einmal begründen musste. Assistiert von seinem Peritus, dem jungen Theologieprofessor Joseph Ratzinger, sprach sich Frings für eine „Reform des Offiziums“ aus, die von Paul VI. bereits 1965 durchgeführt wurde. Erster Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, so der neue Name des reformierten Hl. Offiziums, wurde Kardinal Ottaviani (bis 1968). Zwei Dokumente konnten verabschiedet werden. Am 4. Dezember 1963 beschloss das Konzil Sacrosanctum Concilium, die Konstitution über die Liturgie. Auf ihrer Grundlage sollte später die Liturgie reformiert werden. Mit diesem Beschluss und der Verabschiedung von Inter mirifica am 4. Dezember 1963 endete die zweite Sitzungsperiode. Unter dem Pseudonym Michael Serafian veröffentlichte Malachi Martin SJ anschließend das Buch Der Pilger, in dem er hellsichtig analysierte, dass Papst Paul VI. bereits in einen Gegensatz zu seinem Vorgänger getreten war, indem er der „Partei“ der Kurie wieder stärker entsprach. Diese Beobachtung bestätigte sich nach Meinung seiner Kritiker in der Folgezeit.
Dritte und vierte Sitzungsperiode
Die dritte Sitzungsperiode begann am 14. September 1964. Am 19. November 1964 sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verabschiedet werden. Das Konzil geriet in eine Krise, als die Sitzung, in welcher der Beschluss gefasst werden sollte, kurzfristig vertagt wurde. Im Vorschlag war eine Abkehr vom alten Anspruch der katholischen Staatslehre vorgesehen, dass der Kirche als Vertreterin der wahren Religion der Vorrang vor „dem Irrtum“ auch im gesellschaftlichen Zusammenleben einzuräumen sei. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Dekret aussprach, entsprach der Papst dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten. Erst 1965 wurde diese Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs mit dem ausgereifteren Dokument Dignitatis humanae beschlossen.
Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minderheit waren, sondern auch ihren Einfluss nur noch partiell geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, obgleich von den 3-5 % „Bewahrern“ weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Zu gravierenden Konflikten kam es jedoch noch im Vorfeld der Verabschiedung von Lumen Gentium am 14. November 1964, als der Papst, wiederum, wie so oft, mit großer Rücksicht auf die kleine, konservative Minderheit die Beifügung einer erläuternden Vorbemerkung (Nota explicativa praevia) zur Interpretation des Begriffs „Kollegium (der Bischöfe)“ zugunsten des päpstlichen Primats verfügte.
Die Integration der Minderheit wurde zu seinem wichtigsten Anliegen, die auch zu päpstlichen Korrekturen des Ökumene-Dokuments, von Dei Verbum und der Erklärung zur Religionsfreiheit führte. Wichtigste Dokumente waren neben Lumen Gentium über die Kirche und Dei Verbum über die Göttliche Offenbarung auch Nostra Aetate zu den nichtchristlichen Religionen und Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit. Die pastorale Konstitution Gaudium et Spes weitet den kirchlichen Weltauftrag aus, indem sie sich breit zu Fragen der Wissenschaft, Kultur, Politik, Familie und zum Weltfrieden äußert. Die vierte Sitzungsperiode wurde dann, aufgrund des Willens der Mehrheit der Konzilsteilnehmer, durch den Papst anberaumt, um einen sinnvollen Abschluss des Konzils zu ermöglichen, als sich während der dritten Periode die große Zeitknappheit abzeichnete. Das Konzil schloss am 8. Dezember 1965 mit besonderen Botschaften an die Welt, u. a. an die Regierenden, die Arbeiter, die Intellektuellen, die Frauen und die Jugend. Noch während das Konzil tagte, hatte sich seine Dynamik in eine Eigendynamik des Klerus und der Theologie vor Ort übertragen, die um 1968 in eine offene Autoritätskrise ausbrach (vgl. Humanae Vitae).