Sittliches Gesetz
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1976, Sp. 1439 f


Ein s. G. ist eine Weisung, die sich an den frei entscheidenden Menschen richtet u. von ihm etwas fordert, was zur Verwirklichung seiner wesentl. Bestimmung notwendig ist. Es bindet nicht nach Art des Müssens wie ein Naturgesetz, sondern nach Art des Sollens; der Mensch kann sich ihm entziehen, gefährdet damit aber den Sinn seines Lebens. Als Sammelname bezeichnet s. G. die Gesamtheit der sittl. Weisungen. Sie sind alle letztl. in Gott verankert, im ewigen Gesetz. Je nach der Art ihres Herantretens an den Menschen unterscheidet man das natürl. sittl. Gesetz, das der überlegende Mensch aus der natürl. Schöpfungswirklichkeit erkennen kann, u. das geoffenbarte göttl. Gesetz, das ihm von Gott durch die Setzung (positio) des Aktes der Offenbarung mitgeteilt wird (daher auch positives göttl. Gesetz genannt). lm Bereich beider fallen dem menschl. Gesetz Hilfsaufgaben zu.


Zurück zum Index