Bestialität
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 83 f


Unter B. versteht man den Geschlechtsverkehr eines Menschen mit einem Tier. Bei dieser geschlechtl. Betätigung fehlt jede Beziehung zu den Sinnzielen Kind u. Liebe zw. Mann u. Frau, daher verletzt sie die geschlechtl. Ordnung schwer. Das Gesetz mancher Sta aten bestraft sie (öStGB. § 129; dStGB. § 175 b). Freilich ersteht wieder die Frage, ob dieses Tun, das in seinem objektiven Bestand zweifellos Sünde ist, das Gemeinwohl so gefährdet, daß es vom Staat unter Strafandrohung gestellt werden muß. Das AT bezeic hnet u. bestraft die B. als schwere Sünde (Lev 18,23; Dt 27,21) mit dem Tod (Lev 20,15 f; Ex 22,18). Auch die Kirche sieht sie als schwere Sünde an (D 2044 [1124]) u. setzt auf sie Strafen (Konzil v. Ancyra can. 16.17; CICc. 2357-59).


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